Ein Gastbeitrag von Norbert Hagen
Inklusion – genauer gesagt die soziale Inklusion – ist verwirklicht, wenn jeder Mensch die Möglichkeit hat, an der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Dabei dürfen sich individuelle Besonderheiten wie Alter oder Behinderung, aber auch Herkunft, nicht negativ auswirken. Der Gedanke, Menschen mit Handicap nicht mehr aus dem öffentlichen Leben auszuschließen, wird besonders in den Schulen zunehmend erfolgreich aufgegriffen.
Doch nicht nur im Bereich Bildung können Menschen mit und ohne Behinderung voneinander lernen und von den Erfahrungen der anderen profitieren. Sehr erfolgversprechend sind Projekte des inklusiven Wohnens in Form von Wohngemeinschaften.
Miteinander leben und voneinander lernen
Eine inklusive Wohngemeinschaft (WG) funktioniert nach ganz ähnlichen Prinzipien wie jede andere WG: Alle Mitbewohner haben ihr eigenes Zimmer, Küche, Bad und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Anfallende Aufgaben wie Putzen, Einkaufen oder Essen kochen werden untereinander aufgeteilt. Dazu eignen sich am besten regelmäßig abgehaltene WG-Besprechungen. Ihre Haushaltspflichten können die Bewohner entweder allein erledigen, oder sie holen sich Unterstützung bei einem Mitbewohner.
Im Idealfall lernen Menschen mit einer Behinderung und Menschen ohne Behinderung so die eigenen Fähigkeiten und Grenzen ebenso kennen, wie die ihrer Mitmenschen. Die Besonderheit bei dieser Wohnform ist der tägliche Umgang mit Menschen, die einen anderen Hintergrund und andere Fähigkeiten besitzen und andere Herangehensweisen an die Herausforderungen des Alltags haben.
Voraussetzungen des inklusiven Wohnens
Je nach Unterstützungsbedarf der Bewohner mit Handicap können inklusive WGs von Fach- und Pflegekräften oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres betreut werden. Sie sind die ambulante Alternative zu stationären Angeboten wie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, Alters- und Pflegeheimen. Möglich wird diese Form des Zusammenlebens, wo immer sich barrierefreier Wohnraum findet.
Liegt dieser zentral in der Innenstadt oder im Dorfkern, bietet das besonders den Bewohnern mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung die Möglichkeit, auch ihre Freizeit weitestgehend selbstständig zu verbringen. Spontane Kinobesuche, Treffen mit Freunden im Café oder Restaurant und Friseurtermine sind somit ohne großen Aufwand zu realisieren. – Das bedeutet, einen enormen Gewinn an Lebensqualität.
Staatliche Unterstützung individualisiert
„Mehr möglich machen, weniger behindern.“ ist die zentrale Botschaft des Gesetzgebers zum Thema Inklusion. Mit den drei Säulen Bundesteilhabegesetz (BTHG), Behinderten-Gleichstellungsgesetz und dem Nationalen Aktionsplan (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention soll dieser Leitspruch stufenweise umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt ist dabei die Entkoppelung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe durch das Bundesteilhabegesetz. Die Unterstützung soll weg vom Fürsorgesystem, hin zum modernen Teilhaberecht.
Das BTHG gliedert sich in vier Reformstufen, von denen die ersten bereits zum 01. Januar 2017 und zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Weitere folgen in den Jahren 2020 und 2023. Dass es Leistungsberechtigten nun möglich sein wird, mehr von ihrem Einkommen zu behalten und anzusparen, ist ein großer Pluspunkt. Ebenso vorteilhaft ist, dass Ehe- und Lebenspartner künftig nicht mehr herangezogen werden, also ihr Einkommen oder Vermögen nicht mehr auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet wird.
Eine unabhängige Teilhabeberatung, die allerdings bei den schon vorhandenen Trägern angesiedelt ist, soll den Hilfeempfängern zusätzlich zur Seite stehen. Beratungspflichten haben unter anderem die Sozialämter und die Servicestellen der Rehabilitationsträger. Ziel des NAP 2.0 ist es, Inklusion in allen Lebensbereichen als zu berücksichtigendes Prinzip zu etablieren.
Der Weg in eine inklusive Gesellschaft
Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ist eine Chance, gegenseitig voneinander zu lernen und das eigene Blickfeld zu erweitern. Für eine Gesellschaft ist die Einbindung aller Mitbürger ganz gleich ihrer Fähigkeiten in das soziale Miteinander ein Gradmesser ihrer Fortschrittlichkeit. Barrierefreiheit, Teilhabe und Inklusion sind daher Grundpfeiler eines gedeihlichen Miteinanders.
Norbert Hagen ist Immobilienberater bei der immoeinfach.de Service GmbH. Herr Hagen besitzt langjährige Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche und berät seine Kunden auch zu allen wichtigen Fragen des Wohn- und Eigentumsrechts. Das Familienunternehmen aus Berlin wurde 2016 als TopAsset Immobilien & Service GmbH gegründet und ist seitdem als Beratungsunternehmen in Berlin und Brandenburg tätig. Der wichtigste Grundsatz des Unternehmens ist die kompetente und zuverlässige Beratung in allen Immobilienfragen. Hierzu bringen Sie Ihr rechtliches und kaufmännisches Wissen, ebenso wie Ihre Erfahrung mit ein, um Ihren Kunden einen optimalen Service zu bieten.
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